Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinierung

 

Nach der Baustellenverordnung (BaustellV vom 10.06.1998) ist der Bauherr verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator zu bestellen, wenn mehrere Unternehmen auf der Baustelle anwesend sein werden und mehr als 2000 Personal-arbeitsstunden anfallen.

Der Si-Ge-Koordinator hat die Koordination sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase des Bauwerks wahrzunehmen.

 

Dem Bauherrn obliegt ferner die Verantwortung für die Aufstellung eines Sicherheits- und Gesundheits-schutz-Plans vor Eröffnung der Baustelle, in dem die anzuwenden-den Bestimmungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aufgeführt sind.

Der Bauherr wird diese Aufgabe dem von ihm bestellen Koordinator übertragen.

Als Ihr qualifizierter Partner berate und unterstütze ich Sie bei der Wahrnehmung dieser Pflichten in allen Leistungsphasen.